AGB


Allgemeine Gesch?ftsbedingungen

1: Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen (?AGB?) gelten f?r alle ? bei Auftraggebern i.S.d. ? 22: (1) auch k?nftigen ? Vertr?ge zwischen Auftragnehmer und -geber in der jeweils zum Vertragsschluss g?ltigen Fassung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Bedingungen erkennt der Auftragnehmer nicht an, sie werden mithin nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer nicht ausdr?cklich widerspricht, selbst wenn in Kenntnis der AGBen des Auftraggebers vorbehaltlos geleistet wird bzw. Zahlungen entgegen genommen werden.

(2) Die jeweiligen Einzelvertr?ge und ihre ?nderungen und Erg?nzungen bed?rfen der Textform i.S.d. ? 126b BGB. Dieses Formerfordernis kann nur in Schriftform i.S.d. ?126 BGB aufgehoben werden. Dies gilt insbesondere f?r eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses. M?ndlich oder telefonisch getroffene Absprachen bed?rfen zu ihrer Rechtsg?ltigkeit der nachtr?glichen schriftlichen Best?tigung. Gleiches gilt f?r m?ndliche Nebenabreden und ?nderungen des Vertrages.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang. S?mtliche Korrespondenz und sonstige Dokumente und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen.

(4) F?r alle aus der Vertragsbeziehung mit dem Auftragnehmer resultierenden Rechtsbeziehungen gilt ausschlie?lich deutsches Recht unter Ausschluss der Anwendung der Vorschriften des UN-?bereinkommens ?ber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.

(5) Unbeschadet besonderer Regelungen dieser AGBen bleiben gesetzliche Anspr?che unber?hrt und deren Geltendmachung vorbehalten.

2: Vertragsschluss

(1) Der jeweilige Einzelvertrag kommt dergestalt zustande, dass der Auftragnehmer einen entsprechenden Antrag des Auftraggebers schriftlich oder konkludent durch Leistung annimmt.

(2) Ungeachtet ihrer Bezeichnung sind Antworten des Auftragnehmers auf Anfragen des Auftraggebers lediglich invitationes ad offerendum und begr?nden keinerlei Verpflichtungen.

3: Layout- und Agenturdienstleistungen

(1) S?mtliche vom Auftraggeber beauftragten und vor Druckbeginn zu erbringenden Layout- und Agenturdienstleistungen erfolgen zus?tzlich zu den ?brigen Bestimmungen.

(2) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschl?ge erfolgt lediglich bei Bestellung eines individuell zu erstellenden Produkts. Unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, ist das Entgelt f?r die konzeptionellen und gestalterischen Dienstleistungen im Gesamtpreis enthalten. S?mtliche Urheber- und Eigentumsrechte an dem von dem Auftragnehmer konzipierten Produkts verbleiben bei dem Auftragnehmer. Eine Herausgabe des Konzepts (Daten, Unterlagen etc.) an den Auftraggeber erfolgt nicht.

(3) Bez?glich der seitens des Auftraggebers f?r die Layout- und Agenturdienstleistungen ?bermittelten Daten, Informationen oder k?rperlichen Gegenst?nde (z.B. Fotos), gelten die Bestimmungen des Druckauftrages entsprechend. Dem Auftragnehmer obliegt diesbez?glich keine Pr?fungspflicht (vgl. ? 13: (7) ). Ebenfalls unterliegt der Auftraggeber der Haftung gem?? ? 19: .

4: Preise

(1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver?ndert bleiben, l?ngstens jedoch zwei Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Auftr?gen mit Lieferung an Dritte gilt der Auftraggeber als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdr?ckliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. F?r Porto und Verpackung berechnen wir 7,00 ? pro Paket. Die Verpackungseinheiten teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Im Internet ausgezeichnete Preise gelten nur bei Bestellungen aus Deutschland.

(2) Nachtr?gliche ?nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschlie?lich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtr?gliche ?nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringf?giger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

(3) Skizzen, Entw?rfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabz?ge, ?nderung angelieferter / ?bertragener Daten und ?hnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Gleiches gilt f?r Daten?bertragungen (z.B. per ISDN). Die Bestimmungen des Abschnittes ? 17: gelten entsprechend.

5: R?cktrittsrecht

(1) Jeder Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung schriftlich zu stornieren.

6: Bestellmengen

(1) Werden auch Werbeeindrucke bestellt, so m?ssen die Bestellzahlen bei Bild- und Dreimonatskalendern durch 50 teilbar sein, bei Streifenkalendern durch 60. Die Mindestbestellzahlen ergeben sich auch aus den jeweiligen Preistabellen. Ohne Werbeeindruck gilt jeweils die halbe Mindestbestellmenge. Einzelexemplare sind in Deutschland ab jeweils 5 ? inkl. Verpackung und Versand erh?ltlich.

7: Werbeeindrucke

(1) Die angegebenen Preise gelten jeweils f?r den einfarbig schwarzen Werbeeindruck, sofern keine anderen Farben in den Preistabellen angegeben sind. Wird der Eindruck in einer anderen Farbe gew?nscht, werden je Sonderfarbe zus?tzliche Kosten berechnet.

(2) Bei der Digitalisierung des Firmenlogos oder der Schriftz?ge werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Hierf?r ist eine reprof?hige Vorlage zu liefern (keine Kopie oder Fax?bermittlung). Es k?nnen auch CD's geschickt und Daten per E-Mail (satz@mauthe-kalender.de) oder per FTP ?bermittelt werden. Die Dateien k?nnen als InDesign-, PDF-, EPS- oder TIF-Datei geliefert werden.

(3) Bei gelieferten Daten entstehen ebenfalls keine Kosten, wenn die Daten unsererseits noch nachbearbeitet werden m?ssen. Die Druckvorlagen f?r den Werbeeindruck werden innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ben?tigt.

(4) Satzkosten entstehen f?r den Auftraggeber, wenn eine ?nderung in seinem Werbeeindruck vorgenommen werden soll. Die Preise sind bei den jeweiligen Kalendersorten angegeben und gelten f?r das entsprechende Kalenderformat.

(5) F?r den vierfarbigen Werbeeindruck in der Ausf?hrung 4c Euroskala berechnen wir je Artikel einen Pauschalpreis.

8: Liefertermine

(1) Auslieferung erfolgt grunds?tzlich nach Fertigstellung, soweit kein kostenpflichtiger Fixtermin vereinbart wurde.

9: Zahlung

(1) Die nach dem Versand der Ware ausgestellte Rechnung ist innerhalb 21 Tagen netto Kasse zu bezahlen. Erfolgt die Bezahlung innerhalb von 7 Tagen, k?nnen 2% Skonto in Abzug gebracht werden. Der abzugf?hige Betrag ist auf der Rechnung vermerkt und in unserem Computer gespeichert. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

(2) Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogew?hrung angenommen. Diskont und Spesen tr?gt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. F?r die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zur?ckleitung des Wechsels bei Nichteinl?sung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erf?llungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit zur Last fallen.

(3) Bei Bereitstellung au?ergew?hnlich gro?er Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zur?ckbehaltungsrecht aus?ben. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zur?ckbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach ? 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nach ? 13: (3) nicht nachgekommen ist.

10: Zahlungsverzug

(1) Ist die Erf?llung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Verm?gensverh?ltnisse oder durch anderweitige mangelnde Leistungsf?higkeit des Auftraggebers gef?hrdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht f?lligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zur?ckhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Auftr?gen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verh?ltnis beruhen. ? 321 II BGB bleibt unber?hrt.

(2) Der Auftraggeber ger?t, soweit nicht anderweitig vereinbart, mit Ablauf von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es daf?r einer Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in H?he von 9 % p.a. ?ber dem Basiszinssatz nach ? 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

11: Lieferung

(1) Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber ?ber, sobald die Sendung an die den Transport durchf?hrende Person ?bergeben worden ist.

(2) Liefertermine sind nur g?ltig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdr?cklich best?tigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Best?tigung ?ber den Liefertermin der Schriftform.

(3) Ger?t der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zun?chst eine angemessene Nachfrist zu gew?hren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zur?cktreten. ? 323 II Nr. 2 BGB bleibt unber?hrt. Ein Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur H?he des Auftragswertes (Eigenleistung ausschlie?lich Vorleistung und Material) verlangt werden.

(4) Der Auftragnehmer beh?lt sich den R?cktritt von der Bestellung vor, wenn der bestellte Titel nicht mehr vorr?tig, der Titel beim Verlag vergriffen und/ oder f?r einen erheblichen Zeitraum nicht verf?gbar ist, oder Datenbankfehler vorliegen, aufgrund derer die Bestellung nicht ausgef?hrt werden kann. Hier?ber wird der Auftraggeber unverz?glich informiert, ein gegebenenfalls bereits gezahlter Kaufpreis wird zur?ckerstattet.

(5) Betriebsst?rungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen F?lle h?herer Gewalt, berechtigen nicht zur K?ndigung des Vertragsverh?ltnisses. Die Grunds?tze ?ber den Wegfall der Gesch?ftsgrundlage bleiben unber?hrt. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen F?llen ausgeschlossen.

(6) Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Datentr?gern, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst?nden ein Zur?ckbehaltungsrecht gem?? ? 369 HGB bis zur vollst?ndigen Erf?llung aller f?lligen Forderungen aus der Gesch?ftsverbindung zu.

12: Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst?ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen das Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterver?u?erung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem??en Gesch?ftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterver?u?erung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Lieferant / Auftragnehmer verpflichtet sich, diejenigen Forderungen an den Auftraggeber zur?ckabzutreten, die 120 % der zu sichernden Forderungen ?bersteigen.

(2) Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem?? ? 950 BGB anzusehen und beh?lt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in H?he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschr?nkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

13: Beanstandungen / Gew?hrleistungen

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgem??heit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur ?bersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu pr?fen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerkl?rung / Fertigungsreifeerkl?rung auf den Auftraggeber ?ber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferkl?rung / Fertigungsreiferkl?rung anschlie?enden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt f?r alle sonstigen Freigabeerkl?rungen des Auftraggebers.

(2) Offensichtliche M?ngel sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte M?ngel innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Entdeckung, sp?testens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung; anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gew?hrleistungsanspruchs ausgeschlossen.

(3) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Anspr?che zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur H?he des Auftragswerts, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder seinem Erf?llungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit zur Last. Das gleiche gilt f?r den Fall der berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schl?gt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg?tung (Minderung) oder R?ckg?ngigmachung des Vertrages (R?cktritt) verlangen. ? 323 II Nr. 2 BGB bleibt unber?hrt. Die Haftung f?r Mangelfolgesch?den wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erf?llungsgehilfen fallen Vorsatz oder Fahrl?ssigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht f?r die dadurch verursachte Beeintr?chtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vors?tzlich oder grob fahrl?ssig verursacht wurde.

(4) M?ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung f?r den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren k?nnen geringf?gige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt f?r den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

(6) F?r Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur H?he der eigenen Anspr?che gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von der Haftung befreit, wenn er seine Anspr?che gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Lieferant / Auftragnehmer haftet wie ein B?rge, soweit die Anspr?che gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Anspr?che nicht durchsetzbar sind.

(7) Zulieferungen (auch Datentr?ger, ?bertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Pr?fungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht f?r offensichtlich nicht verarbeitungsf?hige oder nicht lesbare Daten. Bei Daten?bertragungen hat der Auftraggeber vor ?bersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme f?r Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

(8) Bei individuell zu fertigenden Produkten k?nnen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erh?ht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

14: Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur f?r Sch?den, die durch vors?tzliches oder grob fahrl?ssiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef?hrdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit des Auftraggebers und in F?llen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur f?r vertragstypische, vorhersehbare Sch?den gehaftet.

(2) Es gelten die gleichen Grunds?tze f?r die Haftung der Erf?llungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

15: Nebenpflichten

(1) Vorlagen, Rohstoffe, Drucktr?ger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenst?nde sowie Halb- und Fertigungserzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Verg?tung ?ber den Auflieferungstermin hinaus verwahrt.

(2) Die vorstehend bezeichneten Gegenst?nde werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verf?gung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. F?r Besch?digungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit.

(3) Sollen die vorbezeichneten Gegenst?nde versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

16: Verj?hrung

(1) Anspr?che des Auftraggebers auf Gew?hrleistung und Schadensersatz verj?hren soweit gesetzlich zul?ssig innerhalb eines Jahres beginnend mit (Ab-)lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

17: Handelsbrauch

(1) Im kaufm?nnischen Verkehr gelten die Handelsbr?uche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt und gesondert berechnet werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

18: Periodische Arbeiten

(1) Vertr?ge ?ber regelm??ig wiederkehrende Arbeiten k?nnen mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gek?ndigt werden.

19: Gewerbliche Schutzrechte/ Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausf?hrung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Anspr?chen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

20: Datennutzung

(1) Durch die Zustimmung zu diesen AGBen stimmt der Auftraggeber ausdr?cklich der weiteren Nutzung seiner Daten f?r Produktinformationen durch den Auftragnehmer zu.

(2) Diesem kann jederzeit in schriftlicher Form widersprochen werden. Eine Weitergabe an Dritte findet grunds?tzlich nicht statt.

21: Impressum

(1) Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein ?berwiegendes Interesse hat.

22: Schlussbestimmungen

(1) Ist der Auftragnehmer Vollkaufmann i.S.d. HGB, juristische Person d. ?ff. Rechts oder ?ff.-rtl. Sonderverm?gen, ist Erf?llungsort und Gerichtsstand f?r alle aus dem Vertragsverh?ltnis entstehenden Anspr?che und Rechtsstreitigkeiten, einschlie?lich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, Frankenthal. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, den Lieferanten/ Auftragnehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

(2) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrer Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der ?brigen Bestimmungen bzw. der ?brigen Teile solcher Bestimmungen unber?hrt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleich- oder nahekommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche ?nderung des Vertragsinhaltes herbeigef?hrt wird; solches gilt auch, falls ein regelungsbed?rftiger Sachverhalt nicht ausdr?cklich geregelt ist. Zweifelsfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand 09.01.2019